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Impressum & AGB

Angaben gemäß § 5 TMG

Der Kurpfälzer
Inhaber: Volker Seitz
Palo-Alto-Platz 11
69124 Heidelberg
Deutschland

Kontakt Telefon: +49 160 909 501 25 E-Mail: uffbasse@derkurpfaelzer.de

EU-Streitschlichtung 

Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) B2B

Der Kurpfälzer Foodtruck Catering

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von Der Kurpfälzer Foodtruck Catering, Inhaber Volker Seitz (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Zutaten oder Produkte durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies aufgrund von Lieferengpässen, saisonalen Schwankungen oder sonstigen Umständen erforderlich ist und die Qualität der vereinbarten Leistung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

4. Preise

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

(3) Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.

(2) Der verbleibende Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Veranstaltungen mit einem Auftragswert von mehr als 2.500,00 EUR kann der Auftragnehmer die vollständige Zahlung vor Veranstaltungsbeginn verlangen.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

6. Teilnehmerzahl

(1) Die vom Auftraggeber angegebene Teilnehmerzahl bildet die Grundlage der Kalkulation.

(2) Die verbindliche Teilnehmerzahl ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

(3) Für die Abrechnung ist die zuletzt fristgerecht mitgeteilte Teilnehmerzahl maßgeblich.

(4) Eine nachträgliche Verringerung der Teilnehmerzahl berechtigt nicht zur Reduzierung der vereinbarten Vergütung.

(5) Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Ablauf der vorgenannten Frist kann eine vollständige Versorgung aller zusätzlichen Teilnehmer nicht gewährleistet werden.

7. Veranstaltungsort und Voraussetzungen

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass

eine ausreichend große und geeignete Stellfläche vorhanden ist,

die Zufahrt für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gewährleistet ist,

erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen,

vereinbarte Stromanschlüsse ordnungsgemäß bereitgestellt werden,

der Untergrund einen sicheren Betrieb ermöglicht.

(2) Entstehen dem Auftragnehmer durch fehlende oder unzureichende Voraussetzungen zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

8. Mindestumsatz

(1) Bei öffentlichen Veranstaltungen, Märkten, Vereinsfesten oder vergleichbaren Veranstaltungen kann ein Mindestumsatz vereinbart werden.

(2) Die Höhe des Mindestumsatzes ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(3) Wird der vereinbarte Mindestumsatz nicht erreicht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Differenz zum vereinbarten Mindestumsatz auszugleichen.

9. Stornierung

(1) Storniert der Auftraggeber den Auftrag, ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende pauschalierte Ausfallentschädigungen zu verlangen:

bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des Auftragswertes,

29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswertes,

13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Auftragswertes,

weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Auftragswertes.

(2) Bereits beauftragte Fremdleistungen, Sonderanfertigungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen werden zusätzlich berechnet.

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10. Wetterbedingungen

(1) Veranstaltungen mit dem Foodtruck finden grundsätzlich auch bei Regen, Wind oder niedrigen Temperaturen statt.

(2) Eine kostenfreie Absage aufgrund ungünstiger Wetterprognosen ist ausgeschlossen.

(3) Bei behördlichen Verboten, Unwetterwarnungen oder sonstigen Gefährdungen für Personal, Gäste oder Sachwerte ist der Auftragnehmer berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen oder abzusagen.

11. Höhere Gewalt

(1) Fälle höherer Gewalt entbinden die betroffene Vertragspartei für die Dauer und den Umfang der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, terroristische Ereignisse, Streiks sowie sonstige unvorhersehbare und von keiner Vertragspartei zu vertretende Ereignisse.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber zu vergüten.

12. Allergene und Lebensmittelhinweise

(1) Informationen über Allergene, Zusatzstoffe und kennzeichnungspflichtige Inhaltsstoffe werden auf Anfrage bereitgestellt.

(2) Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann aufgrund der Verarbeitung in einer mobilen Gastronomie eine unbeabsichtigte Kreuzkontamination einzelner Zutaten nicht vollständig ausgeschlossen werden.

13. Lagerung und Übergabe der Speisen

(1) Mit Ausgabe oder Übergabe der Speisen geht die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Lagerung, Behandlung und Ausgabe auf den Auftraggeber über.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Qualitätsminderungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf eine unsachgemäße Lagerung oder Behandlung der Speisen nach deren Übergabe zurückzuführen sind.

14. Mängelanzeige

(1) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, damit eine angemessene Nachbesserung ermöglicht werden kann.

(2) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nachbesserung einzuräumen.

15. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

EU-Streitschlichtung 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelleWir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act - DSA (Verordnung (EU) 2022/265)Unsere zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11, 12 DSA erreichen Sie wie folgt:E-Mail: uffbasse@derkurpfaelzer.de - Telefon: +49 6202 760 6 116

Sonstige Kontaktwege: Brief, persönlichDie für den Kontakt zur Verfügung stehenden Sprachen sind: Deutsch, Englisch

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